Dr. Dienst-Rohloff • Dr. Rohloff • Grün-Weil

Wir sind eine überwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Kompetente Beratung und engagierte Interessenvertretung sind in unserer Kanzlei selbstverständlich. Zu unseren Mandanten zählen zum großen Teil mittelständische Unternehmen und  Handwerksbetriebe, sowie Privatpersonen aus der gesamten Region Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis und Lahn-Dill-Kreis, die wir umfassend in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten beraten. Wir verstehen uns dabei als moderner Dienstleister mit Blick auf das Wesentliche. Nach dem Motto "lieber Schlichten als Richten" vertreten wir Ihre wirtschaftlichen und privaten Interessen, auch durch außergerichtliche Problemlösung, denn "guter Dienst ist unverloren".

Eine Webseite ersetzt jedoch nie den persönlichen Kontakt. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Natürlich können Sie auch im Rahmen des angebotenen Kontaktformulars eine unverbindliche Anfrage stellen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Korrespondenz kann in englischer und französischer Sprache geführt werden.

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Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag. Man unterscheidet zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht.
Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, und die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen.
Das Gesellschaftsrecht behandelt die verschiedenen Rechtsformen für Gesellschaften. Man unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag
Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. 
Das Sozialrecht ist gekennzeichnet durch Unter- und Überordnung von Staat und Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversichertem.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens. Es umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen.
Das Erbrecht regelt die Nachfolge in Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Rahmen gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Es wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen und Unternehmen, die am Zustandekommen und an der Durchführung einer Reise beteiligt sind.
Das Versicherungsrecht betrifft Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit privaten Versicherungen und regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherten und den Versicherungen.