Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht und Notarin

Claudia Grün-Weil

Claudia Grün-Weil

absolvierte nach dem Abitur eine Ausbildung zur Rechtspflegerin im gehobenen Justizdienst des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg/ Fulda, Fachbereich Rechtspflege sowie berufspraktischen Studienzeiten an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Gießen. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung im Oktober 1990 wurde ihr der Diplomgrad „Diplom Rechtspflegerin (FH)“ verliehen.

Anschließend war Frau Rechtsanwältin und Notarin Grün-Weil bis November 1991 am Verwaltungsgericht Darmstadt als stellvertretende Geschäftsleiterin sowie in der Rechtsantragsstelle tätig. 

Ab dem Wintersemester 1991/92 studierte sie Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und arbeitete dort als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Brun-Otto Bryde. 1996 legte sie an der JLU Gießen das erste juristische Staatsexamen ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie ab 1997 an dem Amtsgericht Hameln, der Staatsanwaltschaft Hildesheim sowie der Bezirksregierung Hannover. 
1999 folgte das zweite Staatsexamen in Hannover.

Frau Grün-Weil ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem in unserer Kanzlei tätig. 2008 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer die Qualifikation „Fachanwältin für Sozialrecht“ und 2013 die Qualifikation „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ verliehen. Sie befasst sich darüber hinaus schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet Forderungsmanagement.

2019 wurde Frau Grün-Weil von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Notarin für den Bezirk des Oberlandgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Weilmünster bestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Notariat

Frau Notarin Claudia Grün-Weil sucht als neutrale Beraterin eine für alle Beteiligten faire Lösung. Als kompetente Gestalterin findet sie für Sie die richtigen Antworten auf die vielen Fragen des Rechts. Als Trägerin eines öffentlichen Amtes schafft sie für alle Beteiligten Rechtssicherheit durch ihre Urkunden.

Arbeitsrecht

Frau Grün-Weil unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts wie z.B.:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitszeitgestaltung, Lohn- und Gehalt, Versetzung, leidensgerechter Arbeitsplatz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung, Abmahnung, Arbeitszeugnis) 
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Vorbereitung von Kündigungen (allgemeiner Kündigungsschutz, Abmahnungen, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie Betriebsratsanhörung)
  • Beendigung von Arbeitsverträgen (Aufhebungsverträge mit und ohne Abfindungen, Vermeidung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit)

Sozialrecht

Im Sozialrecht für Privatpersonen geht es vor allem um folgende Themen:

  • Krankenversicherung, SGB V (Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Hilfs- und Heilmittel) 
  • Pflegeversicherung SGB XI (Zuschussmöglichkeiten bei baulichen Maßnahmen) 
  • Rentenversicherung, SGB VI (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstmöglichkeiten)
  • Unfallversicherung, SGB VII (Anerkennung von Arbeitsunfall und Berufskrankheit)
  • Arbeitslosenversicherung, SGB III (Sperrzeiten der Arbeitsagentur, Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen)
  • Grundsicherung, SGB II (Hartz IV oder Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe SGB XII
  • Elternunterhalt
  • Schwerbehinderung (Ablehnung der Anerkennung, Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig, Herabsetzung des GdB, Ablehnung eines „Merkzeichen“ 
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben, SGB IX, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Hilfen zur angemessenen Schulbildung (z.B. Integrationshelfer), 
  • Ausbildungsförderung, BAföG, Kindergeld

Im Sozialrecht für Unternehmen sind schwerpunktmäßig folgende Probleme relevant:

  • Beitragspflichten, Scheinselbständigkeit
  • Unterstützung durch Rehabilitationsträger gem. SGB IX bei Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer (Integrationsfachdienste, Berufshelfer)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Frau Rechtsanwältin Grün-Weil berät sie, korrespondiert oder verhandelt mit der Gegenpartei und vertritt Ihre Interessen im Arbeitsrecht bundesweit vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, im Sozialrecht bundesweit im Widerspruchsverfahren gegen den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger, im Klageverfahren vor allen Sozial-, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht bzw. in Kindergeldangelegenheiten vor den Finanzgerichten.