Rechtsgebiete

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag. Man unterscheidet zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht.
Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, und die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen.
Das Gesellschaftsrecht behandelt die verschiedenen Rechtsformen für Gesellschaften. Man unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter aus dem Mietvertrag
Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. 
Das Sozialrecht ist gekennzeichnet durch Unter- und Überordnung von Staat und Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversichertem.
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens. Es umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen.
Das Erbrecht regelt die Nachfolge in Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Rahmen gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Es wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen und Unternehmen, die am Zustandekommen und an der Durchführung einer Reise beteiligt sind.
Das Versicherungsrecht betrifft Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit privaten Versicherungen und regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherten und den Versicherungen.