Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag. Man unterscheidet zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, und die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen.
Das Erbrecht regelt die Nachfolge in Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Rahmen gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Es wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten sämtlicher Personen und Unternehmen, die am Zustandekommen und an der Durchführung einer Reise beteiligt sind.
Das Versicherungsrecht betrifft Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit privaten Versicherungen und regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherten und den Versicherungen.